Monday, February 10, 2014

Rundfunkbeitrag: Petition an den Landtag

Mittlerweile sind Antworten vom Bürgerbeauftragten und der Landesrundfunkanstalt eingetroffen.

Beide waren recht nett.

Die Grundaussagen entsprachen im wesentlichen den Erwartungen, d.h. es steht im Gesetz, dass nur Bescheide nach SGB bzw. ALGII als Befreiungsgrundlage für Einkommensverhältnisse gelten. Der Gesetzgeber hat das so gewollt.

Auf gut Deutsch: Sie sind Ausländer und haben aufgrund anderer Gesetze keinen Anspruch auf ALGII, dann haben Sie eben Pech gehabt. Selbst wenn Sie nur 500 Euro in der Tasche haben.

Ein Konflikt mit der "Sicherung des Lebensunterhalts" nach dem Ausländergesetz wurde verneint: Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, also müssen Sie den Rundfunkbeitrag zahlen. 

Nun zum Interessanten an beiden Schreiben: es wurde nicht behauptet, dass die Befreiung vom Rundfunkbeitrag eine Sozialleistung sei.

Allerdings wurde auch nicht gesagt: Sie haben Recht, es handelt sich um einen "Sozialtarif".

Eine Petition an den Petitionsausschuß des Landtags ist der nächste Schritt.

Es wäre gut, wenn eine gerechtere Form des Beitrags möglich wäre. Dummerweise geht es längst nicht mehr nur um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mittlerweile wurde der Beitrag ausgedehnt auf diverse Förderungsmaßnahmen, und sogar eine Förderung privater Angebote ist im Gespräch.

Was am meisten erstaunt ist der Wegfall jeder Verhältnismäßigkeit. Das Rechtsgutachten, das als Grundlange für die Bezeichnung "Beitrag" diente, erwähnt sehr wohl den Anteil an offenkundig "fremden" Leistungen für die Medienanstalten und bezeichnet die Beitragshöhe als "gering".

Meine Rundfunkanstalt bezeichnet einen Einkommensteuerbescheid "lediglich als Indiz" und "nicht als Nachweis".

Was wohl meine Krankenkasse sagen wird, die den Beitrag jedes Jahr nach dem Einkommensteuerbescheid festsetzt?


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