Friday, October 17, 2014

Rundfunkbeitrag zahlen oder auf Niederlassungerlaubnis verzichten?

Die Medienberichte über Gerichtsurteile zum Rundfunkbeitrag sind schon seltsam.

Das begann mit dem den Urteilen diverser Verfassungsgerichte und geht mit den Verwaltungsgerichtsuteilen weiter. Dabei ist es doch so, daß die Verfassungsgerichte für Otto-Normalbürger den Instanzenweg vorschreiben und erst danach etwas sagen wollen.

Ausländer scheinen sowieso nicht gegen den Beitrag zu klagen, die zahlen lieber.

Die Befreiung vom Beitrag ist an Sozialleistungen gekoppelt, die per Gesetz bestimmten Ausländern nicht zustehen -- egal, wieviel Geld man hat.
Man darf als EU-Bürger durchaus mit weniger Geld hier ankommen als eine deutsche Familie an Sozialleistungen bezieht. Trotzdem ist man vom ersten Tag an beitragspflichtig.

Und wenn ich zum Jobcenter bzw. zur ARGE oder wohin auch immer ginge, um Aufzustocken, wäre eine Beitragsbefreiung möglich.

Aber für Drittstaaten ist der Bezug von Sozialleistungen laut Aufenthaltsgesetz ein Kriterium für die Verweigerung der Niederlassungserlaubnis. Einen weniger starken Aufenthaltstitel könnte man bekommen.
Die Rundfunkanstalt verweigert grundsätzlich die Berechnung meines Einkommens, und Jobcenter/Arge würden mich zum Sozialleistungsempfänger machen.

Ist das noch verhältnismäßig?

Wie kommt es, daß niemand etwas zu Interessenkonflikten sagen kann? Die Mitglieder der Kommission für die Beitragsermittlung werden von den Ministerpräsidenten der Länder bestimmt - und zwar einstimmig. Und zumindest einige der Ministerpäsidenten sitzen gleichzeitig im Verwaltungsrat.

Zusätzlich sind noch andere Politiker der Landtage im Verwaltungsrat. Enthalten die sich der Stimme, wenn über Medienrecht abgestimmt wird, wenn ein neuer Änderungsvertrag ansteht?

Vor kurzem hat ein Verwaltungsgericht die Übernahme einer Gemeindebediensteten als Beisitzer abgelehnt mit dem Verweis auf mögliche Interessenkonflikte.

Wieso greift diese Ansicht nicht beim Rundfunk?

Das Ganze wäre weniger schlimm, wenn nicht die Widerlegbarkeit der Nutzung de facto ausgehebelt ist.

Wieder eine Frage der Verhältnismäßigkeit:
Ich kompostiere meine Grünabfälle und Lebensmittelreste - eine einfache Mitteilung an den Entsorger genügt.
Besitzer eines Bongs (danke, ich habe keinen, damit Sie es wissen) werden anscheinend nicht vor Gericht gezerrt.
Meine Krankenversicherung akzeptiert als Einkommensnachweis eine Kopie des letzten Steuerbescheids - die Rundfunkannstalten aber nicht, wieso?

Die erste Beitragsrechnung kam im Dezember 2013. Ich habe einen Befreiungsantrag gestellt, der nicht formell rechtsmittelfähig abgelehnt wurde.
Im Mai kam eine Kurzmitteilung, man würde mir eine Rechnung unter einer neuen Betragsnummer zusenden. Diese kam im August.

So wenig ich es auch mag, demnächst geht das vor das Verwaltungsgericht. Und wenn es denn sein muß, verzichten wir anschließend auf die Niederlassungserlaubnis und werden Kunde beim Jobcenter.

Mal schauen, wie das für jemanden ausgeht, der fast sechzig Jahre alt ist.





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